Digitalisierungsförderung durch verkürzte Abschreibung

Verkürzen Sie jetzt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computern, Peripheriegeräten und Software. Nach 20 Jahren hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass der digitale Wandel doch um einiges schneller ist als in den vergangenen Jahrzehnten. Deshalb wurde nun rückwirkend ab 01.01.2021 für bestimmte IT-Produkte die geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren auf 1 Jahr reduziert. Dieser Änderung liegt […]